Dabei sein

Alle Personen, die sich für das Thema «Gynäkologische Krebsarten» interessieren, können eine Mitgliedschaft beantragen.

Wir unterscheiden zwischen zwei Typen von Mitgliedschaften:

Mitglieder

Mitglieder mit Stimmberechtigung können nur folgende Personen werden:

  • Jede Frau, die selbst von einer gynäkologischen Krebsart betroffen ist

Als Mitglied erhalte ich:

  • News per E-Mail
  • die Möglichkeit aktiv an regionalen Gesprächs- und Austauschgruppen teilzunehmen
  • Stimmberechtigung an der Mitgliederversammlung
  • die Möglichkeit, meine Einzelfirma auf dem Marktplatz von ElleHELP zu verlinken
  • Zugang zum geschützten Mitgliederbereich (in Planung)

Mitgliederbeitrag: CHF 40.– pa

Fördermitglieder

Fördermitglieder ohne Stimmberechtigung können folgende natürliche und juristische Personen werden:

  • Frauen, die selbst betroffen sind, nicht Mitglied werden möchten, aber den Verein dennoch unterstützen wollen
  • Partner und Partnerinnen von betroffenen Frauen
  • Ärzte und medizinische Fachpersonen
  • Personen, die den Verein gerne unterstützen möchten

Als Fördermitglied kann ich den Verein unterstützen, nehme aber nicht aktiv an dessen Aktivitäten teil (keine Stimmberechtigung, kein Zugang zum geplanten Austausch-/Mitgliederbereich).

Mindestbeitrag: CHF 80.– pa

Marktplatz

ElleHELP bietet hier einen «Marktplatz» an für:

  • aussenstehende Firmen

Als «Marktplatz»-Benutzerin oder -Benutzer kann ich den Verein unterstützen, nehme aber nicht aktiv an dessen Aktivitäten teil (keine Stimmberechtigung). Im Gegenzug darf ich die eigenen Dienstleistungen verlinken und damit einem interessierten Publikum zugänglich machen.

Der Vorstand entscheidet, ob eine Firma aufgenommen werden kann oder nicht. Bei Interesse melden unter:
info@ellehelp.ch

Mindestbeitrag: CHF 500.- pa

Marktplatz

 

Hier werden in Kürze Firmen der Rubrik «Marktplatz» aufgeschaltet.


Das Vereinsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember. Ab 1. Dezember eingehende Anträge gelten für die Mitgliedschaft bis und mit dem kommenden Kalenderjahr.

Aufnahmegesuche sind mittels den zur Verfügung gestellten Antragsformularen an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitglieder verpflichten sich zur absoluten Diskretion, Verschwiegenheit und Schweigepflicht gegenüber anderen Betroffenen und Nichtbetroffenen, sowohl nach aussen, als auch untereinander. Mehr zum Datenschutz.

Der Vorstand weist ausdrücklich darauf hin, dass wissentlich falsche Angaben und Missbrauch Konsequenzen haben.